Zearalenon- Infos über Schimmelpilzgifte

Das Mykotoxin Zearalenon wird von unterschiedlichen Schimmelpilzen der Gattung Fusarium produziert. Insbesondere die Arten Fusarium culmorum und Fusarium graminearum befallen Heu, Futtermitteln und Getreiden vor allem Mais aber auch Weizen und Gerste. Zearalenon wird insbesondere bei kühlen Temperaturen zwischen zwölf bis vierzehn Grad Celsius gebildet.

Zearalenon ist eine weiße, kristalline Substanz, die chemisch und vor allem thermisch ausgesprochen stabil ist. Das Mykotoxin kann weder durch Abkochen noch durch Lagerung oder Backen vernichtet werden.

Zearalenon kommt generell immer zusammen mit Schimmelpilzgiften aus der Gattung der Trichothecene, wie zum Beispiel Deoxynivalenol, vor.

Wegen seiner Toxizität zählt es zu den Mykotoxinen wobei die im Körper aus Zearalenon gebildeten Umwandlungsprodukte wesentlich stärker wirken als Zearalenon selbst.

Das Schimmelpilzgift kann zu diversen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. So wird von Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen nach Einnahme von höheren Konzentrationen des Schimmelpilzgiftes berichtet. Zeitlich begrenzte Beschwerden wie Schwindel und Kopfschmerzen können auftreten. Doch das Schimmelpilzgift kann ebenfalls zu langfristigen, gesundheitlichen Schäden führen z.B. steht es unter Verdacht kanzerogen zu sein. Zudem können Nervenschäden auftreten, die sich durch Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe äußern können. Bei einer Vergiftung mit Zearalenon kann eine Schädigung der Blutbildungsorgane,vorrangig des Knochenmarks, der Hoden und der Haut nicht ausgeschlossen werden.

Zearalenon wirkt als Östrogen und kann bei dauerhafter Zufuhr über kontaminierte Nahrung zu einer Störung des weiblichen Zyklus wie einer Veränderungen an den Eierstöcken , der Vergrößerung des Uterus, Scheinschwangerschaften oder gar zu Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit führen. Dieser Schimmel ist also während der Schwangerschaft von besonderer Gefährlichkeit. Außerdem scheint es bei Kindern zu verfrühten pubertären Veränderungen zu führen. Obwohl das Schimmelpilzgift nur eine geringe akute Toxizität zeigt, die über die tägliche Zufuhr über Nahrung kaum zu erreichen ist, wurde aufgrund der Östrogenwirkung eine tägliche tolerierbare Höchstmenge festgelegt. Sie liegt bei 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Für Getreideerzeugnisse liegt diese bei fünfzig Mikrogramm und für Babynahrung bei zwanzig Mikrogramm je Kilogramm.