Mietminderung bei Schimmel ist ein sehr gefragtes Thema, zu dem wir in den folgenden Ratgebern möglichst viel Hilfestellung bieten möchten.
Oftmals erreichen uns Emails mit der Frage, ob es generelle Regelungen für Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung gibt. Es stellt sich hierbei jedoch so dar, dass jede Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung als individueller Einzelfall zu behandeln ist werden. Allgemeine Aussagen über die Höhe der Mietminderung oder generell Berechtigung zur Mietminderung bei Schimmel können an dieser Stelle somit nicht getroffen werden.
Mietminderung bei Schimmel in Bad und Küche
Im Badezimmer und in der Küche kommt Schimmel relativ häufig vor und ist häufig durch falsches Lüften bedingt. Ist dies der Fall, kann der Vermieter nicht für den Schimmelbefall verantwortlich gemacht werden. Eine Mietminderung bei Schimmel ist nur bei nachweisbarem Verschulden durch den Vermieter rechtswirksam.
Mietminderung bei Schimmel im Schlafzimmer
Betrifft eine möglich Mietminderung die Schlafräume, ist davon auszugehen, dass sich der Vermieter nach Ihrem Lüftungsverhalten im Schlafzimmer erkundigen wird. Nur wenn Sie trotz angemessenem Lüftverhalten Probleme mit Schimmel im Schlafzimmer haben, sollten Sie eine Chance auf eine rechtswirksame Mietminderung haben.
Mietminderung bei Schimmel im Keller
Bei Schimmel im Keller gelten bei der Mietminderung Sonderregeln. Hierbei ist es entscheident, ob bei Abschluss des Mietvertrags der Schimmel oder die Schimmgelgefahr bekannt war, oder ob sich die Feuchtigkeit erst später entwickelt hat. Schimmel im Keller ist oftmals das Resultat aufsteigender Feuchtigkeit und stellt somit einen Baumangel dar, für den der Vermieters verantwortlich ist. Bei der Höhe der Mietminderung ist der Keller jedoch nicht mit bewohnter Fläche vergleichbar.
Mietminderung: Mietrecht bei Schimmel
Die folgenden Artikel sollen in puncto Mietrecht bei Schimmel in der Mietwohnung als Orientierung dienen, um zu prüfen, ob eine Mietminderung rechtlich durchsetzbar und berechtigt ist. Wir empfehlen jedoch stets vor der Realisierung einer Mietkürzung eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder bei einem Mieterverein einholen.