Schimmelsanierung: Kostenübernahme durch Vermieter?

Schimmel ist zweifelsohne eine wirklich ärgerliche Angelegenheit. Neben den gesundheitlichen Beschwerden und dem zeitlichen Aufwand, den man für die Entfernung aufwenden muss, sind auch die finanziellen Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wenn man Schimmel in der Wohnung entdeckt, ist der Befall sehr oft schon weit fortgeschritten. Das liegt vor allem daran, dass der Schimmelherd häufig an einer sehr uneinsichtigen Stelle liegt, da hier auch der Luftaustausch schlecht ist. Je größer die Fläche, die der Schimmel bereits befallen hat, desto teurer wird auch eine Schimmelentfernung oder eine komplette Sanierung.

Ursachen für den Schimmel

Die Ursachen für einen Schimmelbefall sind oft nicht ganz eindeutig ersichtlich, weshalb man meist genauer nachforschen oder sogar einen Baugutachter beauftragen muss – was ebenfalls nicht besonders günstig ist. Eine der wichtigsten Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze ist ein feuchter Untergrund. Nur bei einem ausreichendem Feuchtigkeitsgehalt kann der Schimmel ungestört wachsen. In fast allen Wohnungen und Häusern, in denen die Bewohner Probleme mit Schimmel haben, ist die Luftfeuchtigkeit häufig oder gar dauerhaft erhöht. Wenn die Feuchtigkeit noch in der Luft ist, ist das nicht besonders problematisch. Das Problem ist allerdings, dass die Feuchtigkeit nicht in der Luft verbleibt, sondern auf etwas kälteren Flächen kondensiert. Dadurch werden die kälteren Flächen befeuchtet, sodass ein Flüssigkeitsfilm entsteht. Bei einem unzureichenden Luftaustausch hat man dann zusätzlich das Problem, dass sich die Luftfeuchtigkeit nicht selbst regulieren kann. Nachfolgend sind die beiden Hauptursachen für eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und damit einhergehend auch einem erhöhten Schimmelrisiko genannt.

Lüftverhalten

Ein falsches Lüftverhalten ist einer der Hauptauslöser für Schimmelentwicklung. Grundsätzlich sollte man langes Lüften verhindern. Besser ist es, wenn man für einige Minuten sämtliche Fenster im Raum öffnet, sodass ein optimaler Luftaustausch stattfinden kann. Dadurch verhindert man vor allem in den Wintermonaten, dass die Innenwände zu stark auskühlen, was ja die Kondensation wieder begünstigen würde. Im Sommer sollte man nur dann Lüften, wenn die Außentemperatur möglichst gering ist. Das ist vor allem in den Morgen- und Abendstunden der Fall.

Übermäßige Dampfentwicklung

Dampf entsteht vor allem in der Küche und im Badezimmer – beim Kochen, Duschen und Baden. Es liegt also auf der Hand, dass diese Räume auch sehr oft von Schimmel befallen werden. Darum sollte man nach dem Kochen oder Duschen den entsprechenden Raum gut durchlüften, damit die Feuchtigkeit nicht an den Wänden beschlagen kann.

Neben einer erhöhten Luftfeuchtigkeit kann das Wasser aber auch auf direktem Weg in das Mauerwerk eindringen. Das geschieht sehr oft über lecke Rohrleitungen, bauliche Mängel oder defekte Regenfallrohre. In diesem Fall kommt es ebenfalls zu einem Feuchtigkeitsherd, wo der Schimmel dann ideale Wachstumsbedingungen vorfindet und sich vermehren kann.

 

Welche Partei muss für die finanziellen Folgen eines Schimmelbefalls aufkommen?

Wer für die Schimmelbeseitigung in Mietwohnungen aufkommen muss, hängt grundsätzlich vom Verschulden ab. Wenn der Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich ist, weil er beispielsweise nicht ausreichend oder nicht richtig lüftet, muss er auch für die Schimmelbeseitigung aufkommen. Wenn der Schimmel hingegen aufgrund baulicher Mängel entstanden ist, muss der Vermieter für die Schimmelbeseitigung aufkommen, da er für den einwandfreien Zustand der Wohnung verantwortlich ist. Freilich ist die Beantwortung der Schuldfrage nicht immer ganz trivial. Möglicherweise wird der Vermieter versuchen, den Grund für den Schimmelbefall beim Mieter zu suchen. Allerdings kann man als Mieter durch technische Geräte nachweisen, dass man nicht selbst für den Schimmel verantwortlich ist. Solche Geräte sind beispielsweise Klimagriffe. Diese signalisieren dem Bewohner ganz genau den Zeitpunkt, wann gelüftet werden sollte. Die Daten zu Raumluftfeuchtigkeit, Temperatur und Lüftverhalten lassen sich auch aufzeichnen, sodass man dem Vermieter etwas „handfestes“ gegen den Vorwurf präsentieren kann.

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