Schimmel in der Wohnung und Mietminderung

Mietminderung Schimmel in der Wohnung

Ist eine Mietminderung durchführbar, wenn man Schimmel in der Wohnung hat?

Bei den Gründen für Mietmängel gibt es einen eindeutigen Spitzenreiter: Feuchte Wohnungen, sehr häufig mit einhergehendem Schimmelbefall. Diese Tatsache verdeutlicht, dass Schimmelbefall ein ernstzunehmendes Problem in sehr vielen Wohnungen ist, wovon viele Mieter und auch Vermieter betroffen sind.

Dabei sind es nicht nur die ästhetischen Aspekte, die den Schimmel so unbeliebt machen. Durch das Einatmen oder den Kontakt mit Schimmelsporen können ernste gesundheitliche Probleme entstehen. Dazu zählen unter anderem Atemwegserkrankungen, Asthma und verschiedene Allergien.

Das Finden der Ursache ist enorm wichtig

Grundsätzlich kommt eine Mietminderung natürlich in Frage, wenn die Wohnung von Schimmel befallen ist. Eine wichtige Bedingung dafür ist allerdings, dass der Mieter den Schimmelbefall nicht zu verschulden hat. Wenn man also die nasse Wäsche mitten in der Wohnung trocknet oder nicht richtig lüftet, ist das ein sehr fahrlässiges Verhalten, das das Schimmelwachstum begünstigt.

Besonders das falsche Lüften ist einer der Hauptauslöser für die Bildung von Schimmelpilzen. In Räumen, wo besonders viel Feuchtigkeit entsteht, ist auch die relative Luftfeuchtigkeit wesentlich erhöht. Wenn die Feuchtigkeit den Raum dann nicht verlassen kann, kommt es zur Kondensation an kalten Wänden. Aus diesem Grund sollte man nach dem Duschen, Baden oder Kochen den entsprechenden Raum gut durchlüften. Im Sommer sollte man nur dann Lüften, wenn die Temperatur kühler ist. Das kann zum Beispiel sehr früh morgens oder spät abends sein.

Weil Schimmel in sehr vielen Fällen durch falsches Lüften oder anderes fahrlässiges Verhalten verursacht wird, versucht der Vermieter bei der Konfrontation mit dem Problem sehr oft die Verantwortung auf den Mieter abzuwälzen. Deshalb ist es durchaus ratsam, dass man sich bereits im Vorfeld über richtiges Lüften informiert und die wahren Schimmelursachen kennt.

Schimmel kann in den Wohnräumen aufgrund von baulichen Mängeln entstehen

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit den Ursachen, die sehr oft in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen.

  • Feuchte und durchnässte Wände, Decken, Tapeten und Böden, die wegen lecken Rohrleitungen entstanden sind
  • Feuchtigkeit, die auf Schäden im Dach oder den Außenwänden zurückzuführen ist
  • Undichte Wasserfallrohre und Regenrinnen
  • Nasser Untergrund, der durch fehlende Horizontalsperren entsteht
  • Unzureichende oder fehlende Wärmedämmung und Isolierung
  • Risse in der Dachschrägenkonstruktion
  • Schimmel in Fensternähe, der wegen unzureichend gedämmten Rollladenkästen entstanden ist

Die richtige Vorgehensweise ist wichtig

Bevor man eine Mietminderung durchführt, sollte man sich definitiv zuerst an den Vermieter wenden und das Gespräch suchen. Erst wenn dieser auch nach dem Gespräch und dem Hinweis nichts unternimmt, kann gehandelt werden. Dazu muss man vorerst eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter senden, wo man den Mangel beschreibt. Dazu sollte auch eine Frist gesetzt werden. Idealerweise sollte man den Schriftverkehr stets per Einschreiben abwickeln, damit man einen Beweis dafür hat, dass die Mitteilung den Vermieter auch wirklich erreicht hat.

Wenn der Vermieter auch nach dem Ablauf einer angemessenen Frist nichts gegen den Schimmel unternimmt, kann man eine Minderung der Miete vornehmen.

Wie hoch kann die Mietminderung ausfallen, wenn man Schimmel in der Wohnung hat?

Die Frage, wie hoch eine Mietminderung ausfallen sollte, kann man nicht pauschal beantworten, da der Prozentsatz immer von dem Ausmaß des Schimmelbefalls abhängig ist. Bei etwas größerem Schimmelbefall, der die Wände betrifft und so die Wohnqualität zweifelsohne beeinflusst, kann man sich an einem Richtwert von 10% bis 20% orientieren. Wenn der Schimmelbefall hingegen dramatischer ist und die Wohnqualität stärker beeinträchtigt ist, kann die Mietminderung natürlich auch etwas höher ausfallen. Bei einem Schimmelbefall im Keller ist die Wohnqualität hingegen meist nicht ausreichend gemindert, damit man eine Mietminderung durchführen könnte.

In diesen Fällen besteht die Gefahr der Wohnungskündigung

Vorschnelle Reaktionen und Mietminderung sollte man stets unterlassen. Denn dann kann es zu dem unangenehmen Fall kommen, dass der Vermieter das Recht auf eine Kündigung bekommt. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die vorgeschriebene Frist von zwei Monaten bei den Mietzahlungen nicht eingehalten wird. Man sollte also auf keinen Fall überhastet vorgehen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt konsultieren.

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