Mietminderung bei Schimmel im Bad

Mietminderung Schimmel im Bad

Höhe der Mietminderung bei Schimmel im Bad

Schimmel ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Besonders Mieter regen sich über einen Schimmelbefall auf, da ohne die Einwilligung des Vermieters keine Sanierung in eigener Sache erfolgen kann. Zudem wird Miete für eine einwandfreie Mietsache entrichtet. Wichtig ist die Beantwortung der Frage nach dem Verschulden. Wenn es sich um einen baulichen Mangel handelt, liegt die Schuld klar beim Vermieter, der ja dem Mieter eine einwandfreie Wohnung zur Verfügung stellen muss. Der Vermieter kann sich wiederum an den Bauherren wenden.

Wenn der Schimmel allerdings durch falsches Lüften verursacht wurde – was sehr häufig vorkommt – liegt die Schuld klar beim Mieter. Dieser muss dann auch für den Schaden aufkommen und den Mangel beseitigen, bzw. für die Beseitigung aufkommen.

Ist eine Mietminderung bei Schimmel im Bad möglich?

Die Frage des Verschuldens ist in den meisten Fällen sehr schwierig zu beantworten. Trägt der Mieter jedoch nachweislich keine Schuld an dem Schimmelbefall, muss er den Vermieter darüber in Kenntnis setzten und ihm eine angemessene Frist für die Beseitigung des Schimmels setzten. Wenn der Vermieter innerhalb der angegebenen Frist nicht handelt, kann der Mieter eine Mietminderung durchführen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein sehr heikles Thema – schon alleine der Frage nach dem Verschulden wegen. Daher sollten Mieter vor einer Mietminderung im Idealfall eine Rechtsberatung wahrnehmen. Das kann durch einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein geschehen.

Wenn der Vermieter wie bereits erwähnt nicht auf die Fristsetzung reagiert, muss man ihn über die vorgenommene Mietminderung in Kenntnis setzten, was ebenfalls schriftlich erfolgen sollte. Wenn der Schimmelbefall nicht zu großflächig auftritt und an Wänden oder einzelnen Nischen des Badezimmers zu finden ist, scheint eine Mietminderung im Größenbereich von 10% angemessen. Bei ähnlichen Fällen wurden solche Prozentsätze gerichtlich bestätigt.

Anders verhält es sich hingegen, wenn nur einzelne Möbelstücke von Schimmel betroffen sind. In diesem Fall ist definitiv keine Minderung der Miete möglich.

Die Vorgehensweise bei einer Mietminderung wegen Schimmel im Badezimmer

Grundsätzlich sollte man festhalten, dass es sich bei Mietminderungen wegen Schimmelbefall um Einzelfälle handelt. Daher lassen sich gerichtliche Entscheidungen nur schwer auf andere Fälle übertragen. Bei einer Mietminderung sollte man sich vorab gut informieren und keinesfalls vorschnell vorgehen. Wenn man die Miete etwa zu Unrecht kürzt, gerät man in Zahlungsverzug. Das gibt dem Vermieter wiederum einen Kündigungsgrund, den er in vielen Fällen wohl auch wahrnehmen wird.

Auch bei einer Mietminderung, die zu hoch angesetzt wurde verhält es sich ähnlich wie beim oben genannten Beispiel. Vor einer überhasteten Mietminderung sollte man sich an einen Experten, wie etwa einen Gutachten werden. Dieser kann fachmännisch beurteilen, wo der Grund des Schimmelbefalls liegt und wer die Verantwortung dafür zu tragen hat. Der beste Weg ist sehr oft ein offenes Gespräch mit dem Vermieter. Vieles lässt sich so klären und oftmals sind die Vermieter auch großzügiger, als man meinen möchte. Denn auch sie sind keineswegs daran interessiert, dass sich Schimmelbefall in ihrer Wohnung ausbreitet, da dies meist auch mit einem massiven Wertverlust verbunden ist.

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