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Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit im Keller
Auch als Mieter hat man sehr häufig mit Schimmelbefall in der Wohnung zu kämpfen. Dabei kann es durchaus auch in neueren Häusern zur Bildung von Schimmel kommen. Besonders der Keller ist ein Risikoraum, da dieser meist sehr feucht ist. Wenn dann der Vermieter nach einer Benachrichtigung nicht für eine Entfernung des Schimmels sorgt, ist das ärgerlich. Viele Mieter lassen sich dann einschüchtern oder geben sich mit der Erklärung zufrieden, dass der Keller nicht zu den Wohnräumen zählt und ein Schimmelbefall deshalb nicht tragisch sei. Die Mieter wissen dann oftmals nicht weiter. Viele denken an eine Mietminderung, sind sich aber nicht sicher, ob man diese auch bei Schimmel im Keller anstreben kann.
Zustand bei Mietvertragsunterzeichnung wichtig
An dieser Stelle ist es sehr wichtig, welchen Zustand der Keller oder das betroffene Kellerabteil zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hatte. Wenn der Mieter wusste, dass der Keller ungewöhnlich feucht ist oder vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht wurde, dass eine längere Lagerung von persönlichen Gegenständen hier nicht möglich ist, wird eine Mietminderung schwierig. Wenn das Haus jedoch relativ neu und/oder der Keller beim Vertragsschluss nicht ungewöhnlich feucht war, stehen die Chancen sehr gut, dass man den Mietzins mindern kann.
Alles schriftlich festhalten !
Theoretisch reicht es natürlich aus, wenn man den Mieter mündlich auf einen Schimmelbefall im Keller aufmerksam macht. Auch Miet- oder Arbeitsverträge können mündlich geschlossen werden, was allerdings relativ selten geschieht. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man den Vermieter immer schriftlich kontaktieren und über den Schimmel in Kenntnis setzten. Außerdem sollte man eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mietmangels setzen. Eine Frist von 1-2 Wochen ist hier durchaus angemessen. Dabei sind einfache Ausreden, wie etwa dass der Vermieter derzeit keine Zeit für die Beseitigung einer solchen Lappalie hat nicht ausreichend. Wenn man den Brief dann per Einschreibesendung an den Vermieter übermittelt, hat man einen Beweis, dass der Brief auch im Machtbereich des Vermieters angekommen ist und dieser Zugriff darauf hat. Ob oder wann der Vermieter den Brief dann wirklich liest ist in diesem Fall nicht mehr maßgeblich.
Rechtliche Beratung einholen
Wenn der Keller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses trocken und somit für die Lagerung von Gegenständen geeignet war, kann man bei einem Schimmelbefall durchaus eine Mietminderung von bis zu 10% ansetzten. Natürlich ist die Höhe der Minderung immer individuell zu ermitteln, da in Extremfällen auch mehr angemessen erscheint. In Zweifelsfällen oder bei Fragen kann der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt weiterhelfen.
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