Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung – wie hoch darf sie sein?

Bei Schimmel in der Wohnung steht Ihnen eine Mietminderung zu. Dabei müssen Sie keine Mietvertragskündigung befürchten, wenn Sie rechtlich korrekt vorgehen.

Vor allem für Mieter ist ein Schimmelbefall äußerst ärgerlich, da diese dem Vermieter ja für eine einwandfreie Wohnung monatlich Geld überweisen. Zudem sind die Handlungsmöglichkeiten von Mietern oft eingeschränkt, was die Problematik noch zusätzlich verstärkt. Allerdings kann man bei eingeschränkter Wohnqualität eine Mietminderung verlangen, was bei einem Schimmelbefall definitiv zutrifft. Juristisch gesehen kann der Mieter im Falle einer Beeinträchtigung durch Schimmel die Miete kürzen, ohne dabei als Mietschuldner gesehen zu werden. Selbstverständlich muss er dem Vermieter den Differenzbetrag erstatten, falls der Mietabzug zu hoch angesetzt war. Auch eine Kündigung durch den Vermieter ist nicht rechtmäßig.

Wichtig ist auch, dass grundsätzlich jeder Mieter das Recht auf Mietminderung hat, wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt. Anderweitige Vereinbarungen im Mietvertrag sind nicht rechtmäßig und damit nichtig. Dazu existieren bereits Präzedenzurteile, wie etwa 1 BvR 1428/88 des BVG oder BGH XII ZR 254/95 des BGH.

Häufig ist es also von Vorteil, wenn man die Höhe der Mietminderung an der Mietsache selbst einschätzen kann, um schnell eine angemessene Mietminderung zu erzielen. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Mietminderung um einen prozentualen Anteil der Miete. Sehr hohe Kürzungen kommen lediglich in Extremfällen in Frage. Ein Beispiel hierfür wäre etwa ein kompletter Ausfall der Heizung im Winter.

Die Höhe der Mietminderung bei Schimmel dürfen Sie selbst einschätzen

Entdeckt man Schimmelflecken in der Wohnung sollte man in jedem Fall den Vermieter schriftlich darüber benachrichtigen, unabhängig vom Verschulden des Schimmelbefalls. Auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels an der Mietsache sollte dem Vermieter in diesem Schreiben gesetzt werden. Grundsätzlich scheint zwischen 10% und 30% ein angemessener Satz für eine Mietminderung.

Allerdings empfiehlt sich – vor allem bei großflächigem Schimmelbefall – die Konsultation eines Rechtsanwalts.

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